Forsteinrichtung

Forsteinrichtung

Die Forsteinrichtung ist das zentrale Instrument der mittelfristigen Planung im Forstbetrieb. Sie dient der systematischen Erfassung, Bewertung und Entwicklung des Waldes und bildet die Grundlage für eine ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung. Ziel ist es, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen des Waldes langfristig zu sichern und gleichzeitig eine planvolle Nutzung des Holzes zu gewährleisten.

Rechtlich beruht die Forsteinrichtung auf den Bestimmungen des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG). Nach
§ 3 HWaldG sind Waldbesitzende verpflichtet, ihren Wald ordnungsgemäß, planmäßig und nachhaltig zu bewirtschaften.
§ 4 HWaldG konkretisiert diesen Grundsatz und fordert die Bewirtschaftung nach anerkannten forstlichen Grundsätzen, um die vielfältigen Wirkungen des Waldes zu erhalten.
Zentral ist zudem § 5 HWaldG, der eine planmäßige Forstwirtschaft vorschreibt. Danach sollen insbesondere Staats-, Körperschafts- und Gemeinschaftswälder nach Betriebsplänen oder gleichwertigen Planwerken bewirtschaftet werden – in der Regel für Zeiträume von zehn Jahren. Diese Vorgabe bildet die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Forsteinrichtung als verbindliches Planungsinstrument.

Im Zuge der Forsteinrichtung werden im Rahmen einer Bestandsinventur umfangreiche Daten erhoben. Erfasst werden unter anderem:

  • Baumarten- und Altersstruktur,
  • Holzvorräte und Zuwächse,
  • Waldfunktionen und Biotope,
  • standörtliche Verhältnisse und Standortpotenziale,
  • waldbauliche Entwicklungsstadien und Zielbestände.

Auf Grundlage dieser Erhebungen erfolgt eine Bewertung des Waldzustands sowie die Ableitung von Planungs- und Entwicklungszielen. Dazu gehören Aussagen zu Hiebs- und Pflegekonzepten, zur Förderung der Baumartenvielfalt, zur Stabilisierung der Bestände sowie zu Maßnahmen zum Erhalt von Biodiversität und Schutzfunktionen.

Die Ergebnisse werden in einem Forsteinrichtungswerk zusammengefasst. Es enthält eine zusammenfassende Beschreibung der Bestände, eine Darstellung der Planungsziele und eine Übersicht über die betrieblichen Kennzahlen. Kartenwerke visualisieren die räumliche Gliederung, die Bestandesstruktur und besondere Funktionsflächen. Das Forsteinrichtungswerk bildet für die nachfolgende Dekade die maßgebliche Grundlage der forstlichen Betriebsführung.

Die Durchführung der Forsteinrichtung erfolgt durch fachkundige Stellen oder anerkannte Forstsachverständige und unterliegt der fachlichen Aufsicht der Forstbehörde. Damit wird sichergestellt, dass die Planung nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt und die Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachhaltigkeit erfüllt werden.

Die Forsteinrichtung verbindet damit rechtliche Verpflichtung, forstliche Fachpraxis und nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung. Sie ist zugleich ein wichtiges Steuerungsinstrument, um die Wälder an den Klimawandel anzupassen und ihre vielfältigen ökologischen und gesellschaftlichen Leistungen dauerhaft zu sichern.